Wenn der Fuß erst einmal in der Tür ist…

Noch steht gar nicht fest, ob die „heimliche Onlinedurchsuchung“ überhaupt mit der Verfassung zu vereinbaren ist (und ich hege da starke Zweifel), da überlegt die Regierung schon, die Anwendbarkeit von „Terrorismus und Gefahr für übergeordnete Rechtsgüter“ auf „schwere Straftaten“ auszudehnen:

Die Regierungskoalition will künftig die heimliche Online-Durchsuchung auch für die Aufklärung schwerer Verbrechen erlauben. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Samstagsausgabe. Wolfgang Bosbach, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte gegenüber dem Blatt, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung der Strafprozessordnung vorgenommen werden solle. Ein entsprechender Entwurf der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) läge bereits vor.

heise newsticker

Liebe Leser, solltet ihr Wahlberechtigt sein, möchte ich euch bitten, dieses bei eurer Wahl zu berücksichtigen. „Heimliche Onlinedurchsuchungen“ sind in meinen Augen genauso wenig rechtsstaatlich wie „heimliche Hausdurchsuchungen“!