heise online – Hessische Kommunen dürfen Nedap-Wahlgeräte am Sonntag einsetzen:
Das hessische Landesverfassungsgericht, der Staatsgerichtshof in Wiesbaden, hat am heutigen Mittwoch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Einsatz von Wahlcomputern zur Landtagswahl am kommenden Sonntag als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen die vom hessischen Innenministerium erteilte Verwendungsgenehmigung; er war von der IT-Expertin Nicole Hornung aus dem südhessischen Alsbach-Hähnlein mit der Unterstützung des Chaos Computer Clubs (CCC) sowie der Piratenpartei Hessen Anfang Januar gestellt und mit der Verletzung von Wahlgrundrechten begründet worden.
Den Weg hatte die Antragsstellerin gewählt, weil sie bei der letzten Wahl im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren gescheitert ist. Argument ist, dass Wahlmaschinen die Wahlmanipulationen auf Vorgänge vor der Wahl verschieben, denn eine Manipulation des Wahlgeräts kann vor dem Wahlgang geschehen, und der Laie kann diese nicht nachvollziehen. Außerdem entspricht die Anwesenheit des Wählers bei der „Auszählung“ (dem Auslesen des Wahlgerätespeichers) nicht der Anwesenheit bei der Auszählung von Papierstimmen. Die Regierung beruft sich hier auf die Expertenstimmen aus der physkalisch-technischen Bundesanstalt, dass diese Wahlgeräte „einwandsfrei“ wären. Allerdings sind viele (wenn nicht die überwiegende Mehrheit) von informationstechnologisch gebildeten Bürgern gegen diese Art der Wahl. Die Regierung ficht das nicht an – man verlässt sich lieber auf das Votum von einigen Staatsbediensteten.
Update: Ob wohl gebrochene Siegel zum Umdenken verhelfen? Oder doch erst ein Wahlsieg der Linken mit 80%?