Ziemlich unbemerkt von einer größeren Öffentlichkeit traf die EU-Kommission Ende 2005 eine Entscheidung, die die Mitgliedsländer zu einer Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verpflichten soll. Nach den Vorstellungen des EU-Justizkommissars Franco Frattini sollen in den EU-Staaten Anbieter im Telefonbereich verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer künftig pauschal ein Jahr und im Internetsektor sechs Monate aufbewahren und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
telepolis
Hoffentlich wird dieses Papier von einer breiteren Öffentlichkeit wahrgenommen bzw. einer solcher gerade erst präsentiert, offensichtlich scheint man sich in den allgemeinen Medien damit schwer zu tun, über die weitreichenden Konsequenzen dieser EU-Entscheidung zu berichten.