Der Bundestag hat heute beschlossen, dass er nicht von dem BVG gegen die EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung klagen wird. Ein Zitat aus dem bei heise dazu eingestellten Newsticker-Eintrag:
Nach Ansicht der SPD-Politikerin werden „die Bürgerrechte“ trotz des Wegfalls der Unschuldsvermutung in der Strafverfolgung mit der neuen Form der Telekommunikationsüberwachung „nicht beschnitten“.
heise newsticker
Wenn die Dame tatsächlich auf die Unschuldsvermutung angesprochen worden ist (jedenfalls waren das laut der Anführungszeichen ja nicht ihre Worte mit der Unschuldsvermutung), und dann so darauf antwortet, dann ist das wohl der absolute Oberhammer (zumal sich ihre Fraktion, auch bei heise online dokumentiert, vor nicht ganz 18 Monaten gegen die Verbindungsdatenspeicherung ausgesprochen hat).
Super auch der Hinweis, dass die EU ja 18 Monate für die Verbindungsdatenspeicherung gefordert hat, und es einen großer Erfolg ist, dass durch Einsatz der Deutschen dieses auf „nur 6 Monate“ heruntergehandelt worden sei. Klar, der gleichen Logik folgend hätte man auch eine Mehrwertsteuererhöhung um 45 Prozentpunkte fordern können und eine Erhöhung von „nur 15 Prozenpunkten“ als Erfolg feiern können…
Ist es Zufall, dass diese Entschließung in dem Moment geschiet, in dem gerade Deutschland gegen Ecuador spielt und ca. 60 Millionen Deutsche Fahnenspazierenfahrer nichts anderes zu tun haben, als Poldi, Schweini und Klose beim Kicken zuzuschauen?