Wann kommt die präventive Exekution auf Verdacht?

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat sich im Streit um das geplante neue Telemediengesetz (TMG) am heutigen Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition für Möglichkeiten zur Abfrage von Bestandsdaten für die vorbeugende Straftatenbekämpfung durch Ermittler ausgesprochen. In dem heise online vorliegenden Änderungsantrag zum Regierungsentwurf für ein Elektronisches Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) mit dem TMG als Kernbestandteil heißt es kurz und knapp, dass zu der bereits weit gefassten Klausel rund um Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten auch die zusätzliche Zweckbestimmung „zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder“ treten soll.

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Und die Spirale dreht sich weiter… und weiter… und weiter…
Wer sich hier einen Benutzer anlegt, sollte damit rechnen, dass ich per Beugehaft dazu gezwungen werden könnte, die Daten rauszurücken.