Sein Verständnis von Datenschutz umschrieb der Innenminister mit dem Erfordernis der gesetzgeberischen Festlegung, „wer darf Daten zu welchen Zwecken unter welchen Voraussetzungen nutzen und wie lange müssen sie gespeichert werden“. Es könne nicht angehen, den Staat „blind“ zu machen. Vielmehr sei eine „Datenverkehrsordnung“ erforderlich, die einen optimalen Informationsfluss gewährleiste und die „notwendige Datenverarbeitung“ transparent mache. Dabei müsse man aus Fehlern Erkenntnisse ziehen.
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Eine hervorragende Definition von Datenschutz! Datenschutz bedeutet also in Zukunft, festzulegen, dass der Staat optimalen Zugriff auf Daten hat, sich also seine Daten, die er über die Bürger, (un-) wissentlich oder (un-) willentlich erhoben hat, schützt. Aber Datenschutz ist eh‘ nur noch was für Profis, wahrscheinlich lag‘ ihm eher „Paranoide“ auf der Zunge und er konnte sich gerade noch zügeln.