„Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.“
…
Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des „Bundestrojaners“ eine Verfassungsänderung nötig sei.
heise newsticker
In meinen Augen ein Fall für den Verfassungsschutz. Achja, in den Anführungszeichen steht die Aussage eines gewissen Herrn Schäuble.