Sehr geehrter Kunde,
ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.
ebay
Sehr geehrter Verkäufer,
Pacta sunt servanda. Und wenn Sie auch meinen, hier ausschließen zu können, dass der von Ihnen geschickte Artikel auch nur eine Eigenschaft erfüllt, die Sie in dem Angebot genannt haben, so muss ich sagen: Sie irren. Wenn ich nicht das erhalte, was Sie in ihrer Artikelbeschreibung angegeben haben (privat hin oder her), so können Sie noch 3.426 Ausschlußklauseln hindrehen: was ich kaufen wollte, will ich auch haben. Und entweder, ich bekomme das, oder ihr Angebot war falsch.