Beispiel Nummer zwei: Mexiko. Hier strafte das Gremium das Vorgehen eines Verwaltungsbezirks ab, der dem US-Unternehmen Metalclad untersagt hatte, giftige Abwässer ungefiltert abzuleiten, weil sie das Trinkwasser der Region verseuchten. Die Maßnahme wurde von dem Konzern auf der Basis des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens als Beschneidung der Unternehmensrechte kritisiert.
Mir fehlen ehrlich gesagt die Worte.