heise online – Überwachungsfreie Zonen bei der Telekommunikation äußerst umstritten:
Deutlich zu weit ging Helgerth und weiteren Praxisvertretern wie Jürgen-Peter Graf vom Bundesgerichtshof auch die vorgeschlagene deutliche Ausweitung der Benachrichtigungspflichten nach einer Abhörmaßnahme. Da nicht mehr nur die eigentlichen „Zielpersonen“, sondern prinzipiell auch „Unbeteiligte“ künftig informiert werden sollen, komme man zu einem „nicht mehr handhabbaren“ Personen- und Datenkreis. Zudem dürfen laut Helgerth damit eine „Vielzahl querulatorischer Klagen und Anträge initiiert werden“. Der Regierungsentwurf sieht aber bereits umfangreiche Regeln vor, in denen eine Benachrichtigung unterbleiben kann und soll. Dies gilt demnach etwa, wenn dem andere Werte wie der Datenschutz oder ein Geheimhaltungsinteresse der Behörden entgegenstehen. Eine Vielzahl der „nebenbei Aufgenommenen“ würde so weiter nichts von dem Einbezug in eine Überwachungsmaßnahme erfahren.
Klingt so, als wenn Herrn Helgerth die Benachrichtigungen ganz gegen den Strich geht. Abgesehen davon, dass die Benachrichtigung (so eingeschränkt, wie sie jetzt definiert ist) eh schon nicht wirklich ausgeführt wird. Auch interessant: wer sein Recht wahrnehmen will, ist ein „Querulant“.