heise online – Bundesrat billigt Urheberrechtsnovelle:
Der Bundesrat hat heute das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft entsprechend der Empfehlungen der Ausschüsse gebilligt. Bei der Reform geht es um die Neufassung der künftig von Wirtschafts- und Urhebervertretern in Eigenregie festzulegenden Vergütungspauschale für private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken, die grundsätzlich möglich bleiben sollen. Die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden gleichzeitig beschränkt, indem auch Kopien von „rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen“ verboten werden. Weitere Punkte sind restriktive Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien in engen Grenzen.
Zusammenfassung:
- Privatkopien bleiben theoretisch möglich, praktisch aber nicht (weil man keine Kopierschutzsysteme umgehen darf).
- Ob eine Quelle illegal oder legal ist, kann man ihr nicht ansehen. Kopieren ist somit ein Risiko.
- Für den wissenschaftlichen Bereich wird der elektronische Zugang zu Dokumenten stark beschränkt; wissenschaftliche Arbeit ist damit auf eine Art „Arbeit mit Papier und Bleistift“ zurückgestutzt.
- Urheberverbände dürfen Urheberrechtsabgaben auf kopierfähige Geräte festsetzen (die, siehe Punkt 1., nutzlos sind). Man zahlt also für das theoretische Recht, Privatkopien zu erstellen, die man dann aber nicht erstellen darf.
Meine Herren! Man labert zum einen ‚rum, Deutschland zur „Wissensgesellschaft“ zu reformieren, „Eliteuniversitäten“ zu errichten usw. usf.. Und dann ist das, was man beschließt die Konterkarierung dieses Plans. Es wurde nicht auf Experten gehört, sondern blind beschlossen, was man sowieso schon vorhatte. Nicht zum Aushalten, die Politik der Tage.