TP: Die neue Geheimdienstpolizei:
Lindemanns Kollegin Christina Clemm, die zu dem Verteidigerteam der sieben mutmaßlichen „mg“-Mitglieder gehört, hält die Verwendung von Stasi-Akten zwar für „absolut unzulässig“ und „politisch brisant“. Erstaunt ist sie von dem Rückgriff auf die Archive aber nicht. Den bisherigen Erfahrungen nach benutzten die Ermittlungsbehörden „alles, was sie in die Hände bekommen“. Sie sei nur erstaunt darüber, dass die Verteidiger in den vorliegenden Fällen davon erfahren haben. Dies sei schließlich nicht selbstverständlich.
Als das Stasi-Unterlagengesetz im Dezember 1991 verabschiedet wurde, war von einer so weitreichenden Nutzung keine Rede. In Paragraph 19 wurde damals der Zugriff auf die Datenbestände des DDR-Inlandsgeheimdienstes „durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen“ geregelt. Ein weiterer Paragraph „23“ regelte die „Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“. Begründet wurde dieser Gesetzesabschnitt aber mit notwendigen Ermittlungen gegen ehemalige Geheimdienstmitarbeiter der DDR sowie Personen, gegen die nach internationalen Strafrechtsnormen vorgegangen werden müsse. In jedem Fall sollte der Rückgriff auf DDR-Geheimdienstmaterial die Ausnahme bleiben.
Das erinnert mich an das unten erwähnte Schreiben vom Herrn Thönnes, dass der Rückgriff auf Verbindungsdaten ja nur die Ausnahme bleiben soll…