Gentechnik-Gesetz Weichere Regeln für Kennzeichnung “ohne Gentechnik“:
Union und SPD haben sich auf ein neues Gentechnikgesetz geeinigt. Nach dem Kompromiss dürfen Lebensmittelhersteller ihre Produkte auch dann als „gentechnikfrei“ deklarieren, wenn bestimmte wenn gentechnisch veränderte Zusatzstoffe eingesetzt werden.
Es geht um tierische Lebensmittel mit Zusatzstoffen, die in der EU-Öko-Verordnung zugelassen sind. Außerdem dürfe es keine Alternative zu diesen Stoffen geben.
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Die SPD-Fraktion erhofft sich von der Kennzeichnung mehr Druck auf die Industrie. Beim Genmaisanbau soll wie bereits beschlossen ein Sicherheitsabstand von 150 Meter zu Mais und von 300 Meter zu Öko-Mais gelten. Die Koalition will aber schärfere Regeln, falls ein Landwirt dies über Absprachen mit dem Nachbarbauern umgehen will.
Ich bin einmal gespannt, wie die Damen und Herren Politikern den Pollen des gentechnisch veränderten Mais sagen, das sie gefälligst nach 290m das Schweben einzustellen haben.
Auch eine Kennzeichnung „Gentechnikfrei“ (wenn’s das nicht ist) ist ein interessanter Schachzug. Demnächst: Benzinfreiaufkleber für Dieselfahrzeuge, Ölfrei für Zweitakter und Hirnfrei für Regierungsmitglieder (dem Leser sei’s überlassen zu entscheiden, welcher der drei Vergleiche aus der Reihe fällt).
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