heise online – Operation „Himmel“: Durchsuchung rechtswidrig:
Das Landgericht Aachen hat die Durchsuchung der Wohnung eines im Rahmen der breit angelegten Kinderporno-Ermittlungsaktion „Himmel“ Beschuldigten für rechtswidrig erklärt. Mit Beschluss vom 8. Juli gab die 8. große Strafkammer einer Beschwerde des Beschuldigten statt (Az. 68 Qs 56/08). Das Gericht stellte fest, „dass die Anordnung und Durchführung der Durchsuchung bei dem Beschuldigten […] rechtswidrig waren“. Der angefochtene Beschluss wurde rückwirkend aufgehoben. Die beschlagnahmten Computer müssen nun unausgewertet zurückgegeben werden. Die Verfahrenskosten trägt der Staat.