Gössner klagte dagegen beim Bundesverwaltungsgericht, das den Verfassungsschutz am 30. Oktober dazu verpflichtete, dem Gericht die umstrittenen Aktenteile im Rahmen eines In-Camera-Geheimverfahrens zur Prüfung vorzulegen. Darauf, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte, stieß der Rechtsanwalt und Publizist 1996, nachdem die Zeitschrift „Geheim“, für die er geschrieben hatte, als „linksextremistisch“ eingestuft wurde. Ein Auskunftsersuchen brachte ans Licht, dass bereits seit dem Jahr 1970 Daten über den damaligen Jurastudenten gesammelt wurden.
Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es auch persönlich-institutionelle Motive gewesen sein könnten, die den Apparat zu einer so dauerhaften Bespitzelung motivierten: Viele seiner Schriften machten Fehlverhalten von Sicherheitsbehörden öffentlich; und als wissenschaftlicher Berater der niedersächsischen Grünen half er mit, den dortigen Landesverfassungsschutz zu stutzen.