heise online – 08.12.08 – BND soll „Online-Durchsuchungen“ bei Mitarbeitern durchgeführt haben
Eine effektive Art der Umgehung der technische Hürden bei der „Online-Durchsuchung“ ist die Verpflichtung zur Installation von Software und zum Aufbau besonderer Verbindungen. Bei völlig fremden Personen ist so etwas nicht ohne Weiteres möglich, wohl aber bei Arbeitnehmern. Das dachte sich möglicherweise auch der Bundesnachrichtendienst, der nach Informationen des Focus die Rechner von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität online durchsuchte – nicht etwa wegen vermuteter Verbindungen zu Verbrechern, sondern wegen Gerüchten über sexuelle Belästigung.
Da Wolfgang Schäuble ja nicht müde wird, zu beschwichtigen, dass „heimliche Onlinedurchsuchungen maximal 10x im Jahr ausgeführt werden“, ist für die nächsten fünf Jahren der Einsatz dieses Instrumentes, sollte es noch nachträglich legalisiert werden, nicht zu erwarten… oder!?