Nichts zu verbergen?

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt der 67-jährige Wiesbadener. Am 15. Dezember 2006 standen am Vormittag zwei Kripobeamte bei ihm im Büro und präsentierten einen Durchsuchungsbeschluss. Er habe beim Blick aufs Papier die Augen aufgerissen. Ungläubig. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornografischer Schriften, konnte er lesen. Unter anderem sollten Computer der Firma mitgenommen werden, um mögliche Beweise zu sichern. „Die Computer beschlagnahmt – das hätte unser Geschäft ruinieren können“, sagt er.

Eine Eingebung habe ihn und die Firma vor Schlimmeren bewahrt: Könnte es sein, dass der Besuch der Polizei vielleicht zusammenhängt mit ungeklärten Kreditkarten-Abbuchungen?

Wiesbadener Kurier
Nochmal Glück gehabt, der Mann. Sage mir nochmal jemand, er habe nichts zu verbergen.

So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

„Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.“

Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des „Bundestrojaners“ eine Verfassungsänderung nötig sei.

heise newsticker
In meinen Augen ein Fall für den Verfassungsschutz. Achja, in den Anführungszeichen steht die Aussage eines gewissen Herrn Schäuble.

So leicht dürfen wir es denen nicht machen.

„Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen.“

Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des „Bundestrojaners“ eine Verfassungsänderung nötig sei.

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In meinen Augen ein Fall für den Verfassungsschutz. Achja, in den Anführungszeichen steht die Aussage eines gewissen Herrn Schäuble.

Linux, next try

Weil die Tage allerorten von „Windows Vista“ zu hören ist, habe ich mich mal entschlossen, Linux wieder auf dem Desktop zu installieren. Erfreulicherweise scheint meine Hardware nämlich unterstützt, wenn auch ein wenig hakelig…

Online-Durchsuchungen unzulässig

Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

heise newsticker
Nächste Station: Herstellen der Ermächtigungsgrundlage. Folgende Station: Verfassungsbeschwerde. Darauffolgende Station: Grundgesetzänderung.

Online-Durchsuchungen unzulässig

Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage.

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Nächste Station: Herstellen der Ermächtigungsgrundlage. Folgende Station: Verfassungsbeschwerde. Darauffolgende Station: Grundgesetzänderung.