Telepolis pnews: Wer bei Lohnzahlungs-Verzögerung nicht sofort kündigt, den bestraft die Rechtslage
Welche Auswirkungen die Untätigkeit des, in anderen Fragen ausgesprochen geschäftigen Justizministeriums hat, erleben gerade 40 ehemalige Mitarbeiter der Firma Maintaldruck im oberfränkischen Mainleus. Von ihnen fordert Insolvenzverwalter Robert Wartenberg jeweils drei Monatsgehälter zurück. Möglich wurde dies, weil Maintaldruck die Gehälter für die Monate Januar, Februar und März 2008 erst im April ausbezahlte. Nachdem die Firma im Juni Pleite machte, argumentierte Wartenberg, dass die „Akzeptanz“ der verspäteten Lohnzahlung ein Zeichen dafür sei, dass die Arbeitnehmer von der drohenden Insolvenz gewusst, und sich damit in den Anwendungsbereich der Paragraphen 129 ff. begeben hätten.
Ein Arbeitnehmer hat allerdings kaum eine Wahl, verzögerte Lohnzahlungen nicht zu akzeptieren: Kündigt er deshalb, wird ihm für drei Monate das Arbeitslosengeld gesperrt.
Ohne Worte.