Doch wie sollte man den Beweis führen? Von dem verkohlten Leichnam konnte man keine Fingerabdrücke nehmen – und der Vermisste hatte nie eine DNA-Probe abgegeben. Die Ermittler ersannen einen Umweg, wie Ernst Meiners, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, am heutigen Donnerstag sagte.
Die Beamten ließen Gen-Material aus den Fingerabrücken herausarbeiten, die der Mann bei seinem ausländerrechtlichen Verfahren hatte abgeben müssen. Dabei seien plötzlich Spuren des "Phantoms" aufgetaucht, so Meiners. "Das konnte einfach nicht sein." Denn die DNA der Gesuchten ist weiblich.
Spiegel ONLINE
Nelson sagt: Haha! Experten haben es schon immer gesagt, aber nein, die Herren Sicherheitsfanatiker sind eben schlauer. Nun zeigt sich am realen Beispiel, wie fehlerbehaftet (forensische) Biometrie ist.