In der deutschen Politik scheint sich die Meinung durchzusetzen, dass Gesetzgebung zu wichtig sei, um sie dem demokratischen Prozess zu unterwerfen:
Warum aber lagern Ministerien die Erarbeitung von Gesetzentwürfen an private Anbieter aus?
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Mitunter sei es eine langwierige Angelegenheit, bis im eigenen Haus eine Linie „festgeklopft“ ist, zudem gebe es im üblichen Verfahren vorweg Abstimmungen mit den Koalitionspartnern, dem Bundesrat und dem Bundestag. Beim Einsatz einer Anwaltskanzlei kann darauf verzichtet werden. Zudem sei wirkliches Fachwissen eher außerhalb der Ministerien anzutreffen als innerhalb. Da Themen wie die Finanzmarktkrise nun einmal nicht leicht in Gesetze zu gießen seien, findet Stadler es legitim, Dritte mit einzubeziehen.
via TP: Freiwillige Selbstkontrolle beim Outsourcing der Gesetzgebung.