Weihnachtsprojekte

Sodele, der Faxserver funktioniert auch nachgewiesenermaßen. Ein Problem: Ich hatte zwischendurch den Windows Fax Service installiert (der aber nur, auch bei Windows Professional, auf einem System funktioniert und nicht erlaubt, den Faxdrucker freizugeben) und so eingestellt, dass er ankommende Anrufe annehmen soll. Das funktionierte zwar nicht, kam aber trotzdem CapiFax in die Quere.
Übrigens habe ich an gleicher Stelle CapiServ gefunden, dass ausschaut, als wenn man es via Linux / hylafax ansprechen können sollte, aber entweder, CAPI over TCP geht im Rauschen des Netzes unter oder das geht eben noch nicht (Seit der Internet(-DSL-)revolution ist ISDN imho eh ein wenig aus dem Scope der freien Entwickler raus – und AVM ist hier wegen der Patente und ClosedSource-Treiber nicht wirklich eine Alternative).

Allerdings ist das alles noch ein wenig bastelig. Windows in einer VMWare-Player-Installation, „das geht noch besser“.

Soso, Nathalie Portman ist Mathilda.

Guten Morgen!

Natürlich darf man träumen. Aber seit Goyas genialem Capricho wissen wir: Der „Traum der Vernunft“ gebiert Ungeheuer. Ein solches Ungeheuer schlummerte in den Visionen der amerikanischen Neokonservativen. Und es ist wichtig zu erkennen, dass es dort wirklich von Anfang an verborgen lag.

Spiegel Online

Guten Morgen, lieber Spiegel,
bist du auch nun endlich wach?
Hast noch nie gehört von Think Tanks?
Na da bin ich aber baff!

Guten Morgen, liebe Presse
Seit ihr auch nun endlich da?
Habt ja lang genug geschlafen,
Na seht ihr jetzt endlich klar?

„Hackertools“

Konkret teilt die Bundesregierung beim besonders umkämpften Entwurf für den neuen Paragraphen 202c Strafgesetzbuchs (StGB) nicht die Befürchtung des Bundesrates, dass auch der gutwillige Umgang mit Softwareprogrammen zur Sicherheitsprüfung von IT-Systemen kriminalisiert werden könnte. Mit der Klausel sollen Vorbereitungshandlungen und der Einsatz und die Verbreitung von „Hacker-Tools“ bestraft werden. Schon auf „Tatbestandsebene“ werde dabei verlangt, dass es sich objektiv um ein Computerprogramm handeln müsse, dessen Zweck die Begehung einer Straftat ist, verteidigt die Bundesregierung ihren Vorschlag. Andererseits sei auch festgeschrieben, dass „das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen“ von Hackerwerkzeugen zur Vorbereitung einer Computerstraftat erfolgen müsse.

heise newsticker

Sehr geehrte Gesetzgeberinnen, sehr geehrte Gesetzgeber,

wie heißt es in der Werbung für die gelben Seiten so schön? Vielleicht hätten Sie jemanden fragen sollen, der sich mit sowas auskennt. Da ich mir selbst am nächsten bin, nehmen wir mich mal als Beispiel. Ich habe da einen Server im Internet, auf dem Dienste laufen. Diese Dienste sind manchmal fehlerhaft, so dass sie einem „bösen Menschen“ (so die Diktion in letzter Zeit) eventuell die Möglichkeit geben, diesen Server unter seine Kontrolle zu bringen, und von diesem Punkt aus „böse Dinge“ zu tun. Um zu verhindern, dass „böse Menschen“ „böse Dinge“ mit Hilfe meines Servers tun können, prüfe ich mit vorhanden Werkzeugen, ob mein Server für das Ausnutzen von Fehlern anfällig ist.

Die Programme, die ich dazu nutze, sind diejenigen, deren Besitz Sie in Zukunft unter Strafe stellen wollen. Als rechtschaffener Bürger soll es mir also nicht mehr möglich sein, zu verhindern, dass „böse Menschen“ „böse Dinge“ mit meinem Server anstellen. „Das ist ja auch verboten!“ werden Sie sagen, aber leider, liebe Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, interessiert es einen russischen, kubanischen oder südafrikanischen (oder welcher Nationalität auch immer) Hacker einen feuchten Kehricht, ob das Programm, mit dem er meinen Server unter seine Kontrolle bringt in Deutschland verboten ist oder nicht.

Bitte kommen Sie im dritten Jahrtausend an! Es gibt kein „deutsches Internet“, „europäisches Internet“ oder ähnliches – ein jeder Computer, der an das Internet angeschlossen ist, kann mit jedem anderen Computer im Internet Verbindung aufnehmen, ob aus Zufall, in guter oder in schlechter Absicht.

Selbst wenn „Hackertools“ auf der ganzen Welt verboten wären, würde das nichts bringen. Oder ist im Bundestag bisher jemand auf die Idee gekommen, man könnte Einbrüche verhindern, indem man den Vertrieb von Kuhfüßen verbietet? Warum nicht? Weil ein Kuhfuß ein Werkzeug ist, dass zum Guten wie zum Schlechten verwendet werden kann, im Werkzeug selbst liegt nicht die Absicht verborgen, der Nutzer macht diese Absicht aus.

Leider scheinen Sie dies im Bereich der Informationstechnologie anders zu sehen, und ich kann Ihnen nur sagen: Sie irren. Auch die von Ihnen genannten „Hackertools“ sind überwiegend Werkzeuge. Eine Definition kann hier einfach nicht klar sein. Was die einen als „Angriffsbaukasten“ bezeichnen würden, ist für einen Systemadministrator lebensnahe Test seiner IT-Infrastruktur. Ein Verbot von Hackertools kriminalisiert somit nur IT-Verantwortliche und Kundige, diejenigen, die „Hackertools“ mit „bösen Absichten“ nutzen machen sich seit jeher dem Straftatbestand der Datenveränderung schuldig. Dieses Gesetz ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, weil er IT-Sicherheit in eine juristische Grauzone rückt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Fritsche

"Hackertools"

Konkret teilt die Bundesregierung beim besonders umkämpften Entwurf für den neuen Paragraphen 202c Strafgesetzbuchs (StGB) nicht die Befürchtung des Bundesrates, dass auch der gutwillige Umgang mit Softwareprogrammen zur Sicherheitsprüfung von IT-Systemen kriminalisiert werden könnte. Mit der Klausel sollen Vorbereitungshandlungen und der Einsatz und die Verbreitung von „Hacker-Tools“ bestraft werden. Schon auf „Tatbestandsebene“ werde dabei verlangt, dass es sich objektiv um ein Computerprogramm handeln müsse, dessen Zweck die Begehung einer Straftat ist, verteidigt die Bundesregierung ihren Vorschlag. Andererseits sei auch festgeschrieben, dass „das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen“ von Hackerwerkzeugen zur Vorbereitung einer Computerstraftat erfolgen müsse.

heise newsticker

Sehr geehrte Gesetzgeberinnen, sehr geehrte Gesetzgeber,

wie heißt es in der Werbung für die gelben Seiten so schön? Vielleicht hätten Sie jemanden fragen sollen, der sich mit sowas auskennt. Da ich mir selbst am nächsten bin, nehmen wir mich mal als Beispiel. Ich habe da einen Server im Internet, auf dem Dienste laufen. Diese Dienste sind manchmal fehlerhaft, so dass sie einem „bösen Menschen“ (so die Diktion in letzter Zeit) eventuell die Möglichkeit geben, diesen Server unter seine Kontrolle zu bringen, und von diesem Punkt aus „böse Dinge“ zu tun. Um zu verhindern, dass „böse Menschen“ „böse Dinge“ mit Hilfe meines Servers tun können, prüfe ich mit vorhanden Werkzeugen, ob mein Server für das Ausnutzen von Fehlern anfällig ist.

Die Programme, die ich dazu nutze, sind diejenigen, deren Besitz Sie in Zukunft unter Strafe stellen wollen. Als rechtschaffener Bürger soll es mir also nicht mehr möglich sein, zu verhindern, dass „böse Menschen“ „böse Dinge“ mit meinem Server anstellen. „Das ist ja auch verboten!“ werden Sie sagen, aber leider, liebe Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, interessiert es einen russischen, kubanischen oder südafrikanischen (oder welcher Nationalität auch immer) Hacker einen feuchten Kehricht, ob das Programm, mit dem er meinen Server unter seine Kontrolle bringt in Deutschland verboten ist oder nicht.

Bitte kommen Sie im dritten Jahrtausend an! Es gibt kein „deutsches Internet“, „europäisches Internet“ oder ähnliches – ein jeder Computer, der an das Internet angeschlossen ist, kann mit jedem anderen Computer im Internet Verbindung aufnehmen, ob aus Zufall, in guter oder in schlechter Absicht.

Selbst wenn „Hackertools“ auf der ganzen Welt verboten wären, würde das nichts bringen. Oder ist im Bundestag bisher jemand auf die Idee gekommen, man könnte Einbrüche verhindern, indem man den Vertrieb von Kuhfüßen verbietet? Warum nicht? Weil ein Kuhfuß ein Werkzeug ist, dass zum Guten wie zum Schlechten verwendet werden kann, im Werkzeug selbst liegt nicht die Absicht verborgen, der Nutzer macht diese Absicht aus.

Leider scheinen Sie dies im Bereich der Informationstechnologie anders zu sehen, und ich kann Ihnen nur sagen: Sie irren. Auch die von Ihnen genannten „Hackertools“ sind überwiegend Werkzeuge. Eine Definition kann hier einfach nicht klar sein. Was die einen als „Angriffsbaukasten“ bezeichnen würden, ist für einen Systemadministrator lebensnahe Test seiner IT-Infrastruktur. Ein Verbot von Hackertools kriminalisiert somit nur IT-Verantwortliche und Kundige, diejenigen, die „Hackertools“ mit „bösen Absichten“ nutzen machen sich seit jeher dem Straftatbestand der Datenveränderung schuldig. Dieses Gesetz ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, weil er IT-Sicherheit in eine juristische Grauzone rückt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Fritsche

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Der Innenausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit den Weg zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei sowie für das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit ein paar Änderungen frei gemacht. Mit dem Votum stehe einer „wirksamen Terrorismusbekämpfung“ nun nichts mehr entgegen, freuen sich mit Hans-Peter Uhl, Ralf Göbel und Clemens Binninger gleich drei Innenexperten der CDU/CSU-Fraktion über den Beschluss. Der großen Koalition sei es so gelungen, „die Sicherheitsarchitektur Deutschlands nachhaltig zu verbessern“. Von einem „Quantensprung“ für die innere Sicherheit ist die Rede. Oppositionspolitiker von FDP, Grünen und Linken protestierten gegen die überhastete Einigung zwischen SPD und Union und beklagen die drohende Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.

heise newsticker
Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Ich bedanke mich hiermit bei allen Mitbürgern, die einer „abstrakten Gefahrenlage“ so viel Bedeutung beimessen, dass eine relativ unkritische Medienberichterstattung möglich wird und solche Gesetze den deutschen Bundestag passieren können.

Tatsächlich, rechtherzlichen Dank.

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Der Innenausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit den Weg zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei sowie für das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) mit ein paar Änderungen frei gemacht. Mit dem Votum stehe einer „wirksamen Terrorismusbekämpfung“ nun nichts mehr entgegen, freuen sich mit Hans-Peter Uhl, Ralf Göbel und Clemens Binninger gleich drei Innenexperten der CDU/CSU-Fraktion über den Beschluss. Der großen Koalition sei es so gelungen, „die Sicherheitsarchitektur Deutschlands nachhaltig zu verbessern“. Von einem „Quantensprung“ für die innere Sicherheit ist die Rede. Oppositionspolitiker von FDP, Grünen und Linken protestierten gegen die überhastete Einigung zwischen SPD und Union und beklagen die drohende Verabschiedung verfassungswidriger Gesetze.

heise newsticker
Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll. Ich bedanke mich hiermit bei allen Mitbürgern, die einer „abstrakten Gefahrenlage“ so viel Bedeutung beimessen, dass eine relativ unkritische Medienberichterstattung möglich wird und solche Gesetze den deutschen Bundestag passieren können.

Tatsächlich, rechtherzlichen Dank.