Vorschau auf Verbindungsdatenspeicherung

Überwachung: Kampf um die Vorratsdatenspeicherung | tagesschau.de:

Teil zwei unseres Video-Dossiers beschäftigt sich mit der Speicherung von Kommunikationsdaten. Wer mit wem telefoniert, wo sich Handy-Besitzer aufhalten, jeder Internet-Abruf – künftig sollen in der EU Kommunikationsdaten in ungeheurem Ausmaß gespeichert werden, zum Schutz vor Terroristen. „Die Bevölkerung wird unter einen Generalverdacht gestellt“, meinen Datenschützer. Peter Strehmel hat schon erfahren, wie sich das anfühlt.

Stegner redet am Ende des Filmes von „Datenschutz für Täter“ und bleibt unwidersprochen bzw. wird nicht korrigiert. Es geht nicht um „für Täter“ sondern „für Bürger“.

MS gebremst

Software Warum Microsoft den Fortschritt bremst – Wirtschaft – sueddeutsche.de:

Europa kann stolz sein auf das Microsoft-Urteil

Endlich hat in dieser Woche der Europäische Gerichtshof dem Unternehmen nach fast zehnjährigem Rechtsstreit einen Dämpfer verpasst. Es habe seine Marktstellung missbraucht, urteilte der Gerichtshof. Das Unternehmen müsse seine Praxis ändern und eine Strafe von 500 Millionen Euro zahlen.

Eine Stimme von fernab der IT-Presse.

Schmerzinduzierer

TP: Mit einem Wort: „OWWW!“:

„Man ist gezwungen, darüber nachzudenken, was aus der Welt geworden ist, wenn der menschliche Erfindergeist dazu benutzt wird, so ein Ding zu bauen“: Michael Hanlon zeigt sich ausgesprochen beeindruckt vom Silent Guardian. Als erster Journalist durfte er die Wirkung des „Stillen Wächters“ testen, einer Strahlenwaffe des US-Herstellers Raytheon, die nach dem Willen ihrer Befürworter demnächst Wasserwerfer und Tränengas ersetzen soll bei der Bekämpfung von Aufständen und beim Auflösen von Demonstrationen. Sein Testbericht erschien am 18. September in der „Daily Mail“.

Ein Gerät, das dazu entwickelt ist, ohne Spuren unerträgliche Schmerzen zu bereiten – da kann ich mich den Worten Hanlons nur anschließen.

Beim ersten Korb tat’s noch weh…

heise online – Bundesrat billigt Urheberrechtsnovelle:

Der Bundesrat hat heute das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft entsprechend der Empfehlungen der Ausschüsse gebilligt. Bei der Reform geht es um die Neufassung der künftig von Wirtschafts- und Urhebervertretern in Eigenregie festzulegenden Vergütungspauschale für private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken, die grundsätzlich möglich bleiben sollen. Die Möglichkeiten für Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen werden gleichzeitig beschränkt, indem auch Kopien von „rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen“ verboten werden. Weitere Punkte sind restriktive Regelungen zur Einrichtung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Museen und Archiven sowie zum Versand elektronischer Kopien in engen Grenzen.

Zusammenfassung:

  1. Privatkopien bleiben theoretisch möglich, praktisch aber nicht (weil man keine Kopierschutzsysteme umgehen darf).
  2. Ob eine Quelle illegal oder legal ist, kann man ihr nicht ansehen. Kopieren ist somit ein Risiko.
  3. Für den wissenschaftlichen Bereich wird der elektronische Zugang zu Dokumenten stark beschränkt; wissenschaftliche Arbeit ist damit auf eine Art „Arbeit mit Papier und Bleistift“ zurückgestutzt.
  4. Urheberverbände dürfen Urheberrechtsabgaben auf kopierfähige Geräte festsetzen (die, siehe Punkt 1., nutzlos sind). Man zahlt also für das theoretische Recht, Privatkopien zu erstellen, die man dann aber nicht erstellen darf.

Meine Herren! Man labert zum einen ‚rum, Deutschland zur „Wissensgesellschaft“ zu reformieren, „Eliteuniversitäten“ zu errichten usw. usf.. Und dann ist das, was man beschließt die Konterkarierung dieses Plans. Es wurde nicht auf Experten gehört, sondern blind beschlossen, was man sowieso schon vorhatte. Nicht zum Aushalten, die Politik der Tage.

Ach, die jetzt also auch…

Hypotheken-Krise: Deutsche Bank zittert um 30 Mrd. Euro « DiePresse.com:

Aufsehen erregendes TV-Geständnis. „Auch die Deutsche Bank hat Fehler gemacht, auch in dieser Krise“, sagte Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann gestern Abend in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“. Damit wird klar: Die Deutsche Bank ist durch die Hypothekenkrise stärker belastet, als bislang angenommen.

Spannend auch die Frage, ob Ackermanns Bezüge das abbilden werden.

Insgeheim Schnüffeln

heise online – Überwachungsfreie Zonen bei der Telekommunikation äußerst umstritten:

Deutlich zu weit ging Helgerth und weiteren Praxisvertretern wie Jürgen-Peter Graf vom Bundesgerichtshof auch die vorgeschlagene deutliche Ausweitung der Benachrichtigungspflichten nach einer Abhörmaßnahme. Da nicht mehr nur die eigentlichen „Zielpersonen“, sondern prinzipiell auch „Unbeteiligte“ künftig informiert werden sollen, komme man zu einem „nicht mehr handhabbaren“ Personen- und Datenkreis. Zudem dürfen laut Helgerth damit eine „Vielzahl querulatorischer Klagen und Anträge initiiert werden“. Der Regierungsentwurf sieht aber bereits umfangreiche Regeln vor, in denen eine Benachrichtigung unterbleiben kann und soll. Dies gilt demnach etwa, wenn dem andere Werte wie der Datenschutz oder ein Geheimhaltungsinteresse der Behörden entgegenstehen. Eine Vielzahl der „nebenbei Aufgenommenen“ würde so weiter nichts von dem Einbezug in eine Überwachungsmaßnahme erfahren.

Klingt so, als wenn Herrn Helgerth die Benachrichtigungen ganz gegen den Strich geht. Abgesehen davon, dass die Benachrichtigung (so eingeschränkt, wie sie jetzt definiert ist) eh schon nicht wirklich ausgeführt wird. Auch interessant: wer sein Recht wahrnehmen will, ist ein „Querulant“.

Insgeheim Schnüffeln

heise online – Überwachungsfreie Zonen bei der Telekommunikation äußerst umstritten:

Deutlich zu weit ging Helgerth und weiteren Praxisvertretern wie Jürgen-Peter Graf vom Bundesgerichtshof auch die vorgeschlagene deutliche Ausweitung der Benachrichtigungspflichten nach einer Abhörmaßnahme. Da nicht mehr nur die eigentlichen „Zielpersonen“, sondern prinzipiell auch „Unbeteiligte“ künftig informiert werden sollen, komme man zu einem „nicht mehr handhabbaren“ Personen- und Datenkreis. Zudem dürfen laut Helgerth damit eine „Vielzahl querulatorischer Klagen und Anträge initiiert werden“. Der Regierungsentwurf sieht aber bereits umfangreiche Regeln vor, in denen eine Benachrichtigung unterbleiben kann und soll. Dies gilt demnach etwa, wenn dem andere Werte wie der Datenschutz oder ein Geheimhaltungsinteresse der Behörden entgegenstehen. Eine Vielzahl der „nebenbei Aufgenommenen“ würde so weiter nichts von dem Einbezug in eine Überwachungsmaßnahme erfahren.

Klingt so, als wenn Herrn Helgerth die Benachrichtigungen ganz gegen den Strich geht. Abgesehen davon, dass die Benachrichtigung (so eingeschränkt, wie sie jetzt definiert ist) eh schon nicht wirklich ausgeführt wird. Auch interessant: wer sein Recht wahrnehmen will, ist ein „Querulant“.

Fritz, der auszog eine Bombe zu legen

Berliner Umschau – Das Märchen vom „Terror-Fritz“:

Ähnliche Kassandrarufe gab es bereits vor einem Jahr, rund um die sogenannten Kofferbomber vom Kölner Hauptbahnhof. Doch seither habe sich die Lage weiter zugespitzt, wie FAZ-Leitartikler Berthold Kohler die Situation zusammenfaßt: „Die Bomben werden größer und ihre Leger offenbar professioneller. Das ist eine Realität, der man sich auch hierzulande stellen muß. Sie ist durch die jüngste Polizeiaktion so augenfällig geworden, daß Schäuble darauf verzichten konnte, sein Ceterum censeo zur Online-Durchsuchung anzufügen.“

Doch zum Pech des Bundesinnenministers und seiner Frankfurter Bauchredner hat der Anschlag das Gegenteil gezeigt: Die vermeintlichen Bombenleger werden immer unprofessioneller und stellen sich immer döfer an. Fritz G., der angebliche Rädelsführer des am vergangenen Dienstag im sauerländischen Oberschledorn gefaßten Trios, erinnert unfreiwillig an Virgil Starkwell, die Hauptfigur in Woody Allens Komödie Woodie, der Unglücksrabe.

Schlappe

heise online – Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt [Update]:

Der in IT-Kreisen berühmt-berüchtigte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde nach einem Bericht der taz vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Zumal die Richterin davon sprach, „dass die Allgemeinheit vor Gravenreuth geschützt werden müsse.“