Menschenversuche an Kindern

Es sind aber noch weitere Ausnahmen vorgesehen. So sollen Tests an Kindern oder Menschengruppen erlaubt sein, für die die Zustimmung der Eltern oder des Vormunds keine „vernünftige Anforderung für den Schutz der Versuchspersonen“ darstellen. Als Beispiele werden „vernachlässigte oder missbrauchte Kinder“ genannt. Vorgesehen ist auch, dass die Regeln für Tests, die außerhalb der USA durchgeführt werden, teilweise oder ganz ausgesetzt werden können.

telepolis
Menschenversuche an vernachlässigten Kindern also (es geht um Schädlingsvernichtungsmittel, Pestizide). Es scheint irgendwie nichts mehr zu geben, was tabu ist…