Offensichtlich hat die gestern vom EU-Parlament beschlossende Verbindungsdatenspeicherung kein größeres Interesse bei den allgemeinen Medien bewirkt; nur das RTL-Nacht Journal (etwas ausführlicher) und die Tagesthemen (als Randnotiz) haben über das Thema berichtet. Auch auf den Newsseiten der Tageszeitungen rutscht das Thema ganz nach unten, als Notiz eingestellt und nicht weiter erörtert. Das ist meiner Meinung nach ein starkes Stück, wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Privatssphäre per EU-Beschluß faktisch abgeschafft werden.
Die Beschränkung „auf besonders schwere Straftaten“ (bei Nachfrage von Politikern gerne als „Terrorismus und organisierte Kriminalität“ konkretisiert) bringt nichts, denn im Gesetz wurde sie eben nicht konkretisiert. Weiterhin ist für die Mautbrücken bzw. die Mautdaten ja explizit festgelegt worden, dass diese nicht zur Strafverfolgung herangezogen werden – aber auch dieser Damm ist schon rissig (Freigabe der Daten zur Verfolgung eines gestohlenen LKW, Forderung Schäubles nach einer generellen Speicherung der Daten für die Strafverfolgung).
Deutsche Datenschützer setzen sich dafür ein, dass diese EU-Richtlinie so „rückhaltend wie möglich“ in Deutschland umgesetzt werden solle – sie sollte gar nicht umgesetzt werden! Aber das bleibt wohl nur Wunschdenken, weil die verantwortlichen Minister schon signalisiert haben, dass sie die Richtlinie im Ministerrat eher noch verschärfen wollen.
Die Verabschiedung der Richtlinie geschieht vermutlich im Dezember, dann bleiben 18 Monate für die Umsetzung in Nationales Recht. Die Abschaffung der Privatsphäre und der Unschuldsvermutung geschieht also spätestens im Sommer 2007, sollte bis dahin das BVG das deutsche Gesetz zur Richtlinie nicht kassieren. Die Erfahrung lässt fürchten, dass das BVG das Gesetz zwar kassiert, die Regierung dies aber unverfroren mit kosmetischen Änderungen nahezu unverändert wieder durchwinken wird…