Placeboverbrauchergesetz

„Umfassend“ sind nun aber allein die Gründe, warum es keine Informationen gibt: Der Kunde bekommt allenfalls Hinweise zu Lebensmitteln, Textilien und Kosmetika, die anderen Produkte sind von vornherein ausgeschlossen. Wünscht er eine Auskunft direkt vom Hersteller, hilft ihm das Gesetz auch nicht weiter. Die Industrie muss keine Fragen beantworten. „Die Firmen würden lahm gelegt, bekämen sie dauernd Faxe und Anrufe“, verteidigt Heinen. Also sollen Behörden Antworten geben.

Der Verbraucher muss jedoch erst einmal die richtige Behörde finden, einen schriftlichen Antrag stellen, dafür zahlen und bis zu drei Monate warten – um dann auch von den Beamten nicht viel zu erfahren. „Fast jede Anfrage kann abgewiesen werden“, meint Rechtsanwalt Strewe. Die Behörde muss schon dann nichts sagen, wenn sie das Betriebsgeheimnis bedroht sieht. „Wir können nicht verlangen, das Coca-Cola-Rezept auszuplaudern“, meint Heinen.

taz
Warum man das, was da aus dem Verbraucherschutzministerium kommt, noch als „Verbrauchergesetz“ bezeichnet, ist mir schleierhaft.