„Killerspiel“-Verbot Verfassungswidrig?

TP: Gesetzliche Action gegen Killerspiele:

Der im Bunsdesrat eingebrachte Gesetzesentwurf zum Verbot von Killerspielen weist viele Untiefen auf, ist womöglich verfassungswidrig und verbietet auch Gewaltsimulation in realen Spielen

Gesellschaftlich anerkannte Spiele sollen von dem Verbot nach dem Gesetzentwurf übrigens nicht erfasst sein: Beim Fechten stünde die körperliche Ertüchtigung im Vordergrund, zum Boxen äußert man sich sicherheitshalber nicht, auch für das in Bayern beliebte Fingerhakeln müsste es eigentlich knapp werden. Anders als bei Killerspielen und Paintball-Veranstaltungen werden Verletzungen bei letzteren aber auch nicht simuliert.

Ich glaube aber nicht, dass ein „Killerspieler“ vor’s BVG zieht.