Lissabon – Teil 1

TP: „Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken“:

Dieses Prinzip der begrenzten Ermächtigung wird allerdings ständig missachtet, allein schon durch die äußerst weiten Ermächtigungen der Union, die jetzt im Vertrag von Lissabon durch Generalermächtigungen (zu denen ich gerne noch etwas sage) erweitert worden sind. Die Politik der Union muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil für die nationalen Parlamente verantwortbar und darum für diese voraussehbar sein. Davon kann aber überhaupt keine Rede sein: Ständig macht die Union überraschende Politik durch Rechtsetzung und noch mehr durch Rechtsprechung, die ja auch im Rahmen des Prinzips der begrenzten Ermächtigung agieren müsste. Der demokratische Rettungsanker des Prinzips der begrenzten Ermächtigung greift nicht mehr, so dass die Politik insgesamt nicht demokratisch legitimiert ist.