Vorsicht beim Spätprogramm!

law blog» Archiv » Neuer Schub für die Hexenjagd

Denn künftig reicht es für den Anfangsverdacht, wenn sich der “Beschuldigte” mal auf einer Seite umgesehen hat, auf der die eine oder andere volljährige Aktrice ihren Job mit Lolita-Zöpfchen, in Schuluniform oder mit einem Lolli im Mund erledigt. Das dürfte weitaus leichter sein und häufiger passieren, als “zufällig” auf eine Seite zu stoßen, die Kinderpornografie bereit hält.

Wer also „Lolita“ (1997, mit Jeremy Irons) in der Fernsehzeitschrift entdeckt, sollte am Besten das TV-Gerät vorsichtshalber auf die Straße stellen.