Der dritte Fall ist etwas anders geartet. Der Hausdurchsuchungsbeschluss stammt hier von Anfang Mai 2009 und kommt ebenfalls vom Amtsgericht Augsburg. Dieses genehmigte eine Hausdurchsuchung für zwei MP3s. Es handelt sich dabei um die Tracks „I Listen To Music“ von D.D. Alliance (1,29 Euro) sowie „Givin The World To You“ von Josh Jackson (1,29 Euro). Es scheint gerade so, als hätte die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein festgeschriebenes Grundrecht, im Falle von Urheberrechtsverletzungen gerade einmal einen Wert von einer MP3.
via gulli: Bayern: drei Hausdurchsuchungen wegen eines Werkes.
Tja, das Grundrecht scheint wohl nicht so besonders Beachtung zu finden, wenn man wegen zweier MP3-Dateien Besuch von den Staatsdienern bekommt.