Leistungsschutzrecht wird angegangen

Update: hier mal ein Vorgeschmack auf das, was uns erwartet!

Das würde heißen, dass ich hier nicht mehr zitieren darf. Fragt sich, ob verlinken noch drin ist. Das ist doch mal Gesetzgebung im Sinne des Volkes!

Er [Medienrechtler Udo Branahl] kann sich vorstellen, dass dazu die Anforderungen an die Erteilung eines Urheberrechtsschutzes gesenkt werden. Es käme auch eine weitere Absicherung von Informationen in Betracht: Wenn etwa eine Nachrichtenagentur eine Meldung als erste verbreite, dürfe kein anderer ihren Kerngehalt mehr nutzen, um eigene Texte damit zu verfassen. Dies wäre aber ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen und würde Monopolstellungen im Geschäft mit Nachrichten schaffen.

via heise online – Koalitionsvertrag verschärft Streit um Leistungsschutzrecht für Verlage.