Im Umfeld des PS3-Hacks

Am 23. Februar wurde die Wohnung des Hackers „Graf_Chokolo“ durchsucht. Anscheinend hat Sony erfolgreich darauf hingwirkt, dass der entsprechende Wisch beim brüchtigten LG Hamburg richterlich unterzeichnet wurde. Wenn man ein wenig nachsucht, dann handelt es sich bei der Geschichte wohl um eine Datei Namens „coolstuff.rar“, welche wohl (zumindest) Stücke der Firmware enthält, nicht um die Anleitung, wie man die PS3 hackt. Damit hat sich der Hacker angreifbar gemacht.

Erinnert sich noch jemand, was damals im Umfeld von TCPA los war? Oder, ganz frisch der Ausruf „Meine Hardware gehört mir“ zum privaten „Handyknacken“… in vielen PS3-Foren liest man sowas wie „geschieht im Recht, wenn er Cheats möglich macht!“ oder „wenn er die EULA akzeptiert hat“ (die übrigens vielleicht die PSN-Sperre berechtigt, aber einem nicht die Art Verwendung der PS3 vorschreiben kann, weil sie nicht Teil des Kaufvertrages ist). Computer sind schon lange Mainstream, und nun antwortet der Mainstream „wenn ich noch spielen kann, kann ich mich auch nach dem aktuellen Geschäftsgebahren von Sony (Apple, Microsoft, …) richten, die wissen schon, was das Beste für mich ist“.

Heutzutage hätte Microsoft vermutlich kein großes Problem, Palladium einzuführen.

Update: Wenn man den Gerüchten trauen darf, dann war keine Urheberrechtsverletzung im Spiel und wir sehen den ersten großen Auftritt von §202c StGB. Spannend wird die Frage: weißt Sony nun nach, dass graf_chokolo „böses im Sinn“ hatte, oder muss graf_chokolo beweisen, dass es ihm nur um Linux auf der PS3 ging? Vergleiche dazu auch mein Blogeintrag (von 2006) „Hackertools“.