An den Beispielen sieht man, wie unredlich von der Leyens Stammtischargumente sind. Sie nennt kriminelles Handeln, welches bereits heute unter Strafe steht und verfolgt wird. Dann bringt sie die Menschenwürde ins Spiel und postuliert einen Handlungsauftrag des Staates, der weit über die Verhütung und Verfolgung von Straftaten hinausgeht. Eine zugkräftige, gleichwohl aber billige Argumentation, und zwar in mehrfacher Hinsicht:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrechtgegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objektstaatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
via law blog
Die Liste wird länger und länger. Erst war es ja nur KiPo (Ursula von der Leyen hatte beteuert, dass es nur um Kinderpornographie ginge). Die Tinte des Werks war nicht einmal trocken, da forderte schon der erste die „Internetsperre für ‚Killerspiele‘„. Vorher sogar noch wollte eine ehemalige Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten „Gewalt-Seiten“ sperren. Oder Google Book Search. Viel früher schon hat sich Arcor an Sperren von „jugendgefährdeten Seiten“ versucht. Oder Nazi-Seiten. Oder MP3-Downloads. Oder gefährliche Worte. Oder kritische Blo