Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden:
Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Kind habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, entschieden die Straßburger Richter. Sie warfen Deutschland eine mangelnde juristische Aufarbeitung der Folterandrohung vor.
Quelle
Wer ein wenig Popcorn hat, kann sich sogleich die Gewaltphantasien der Anti-Menschenrechtler im Forum anschauen: Folter ist doch ok!
Das Porblem ist das ausgerechnet das Thema Folter ein verdammt heißes Pflaster ist, da gibt es entweder die absoluten Gegner, oder eben jene die glauben das es erlaubt sein sollte.
Ich gehöre zu denen die Glauben das unter besonderen Umständen eine FolterANDROHUNG durchaus als Instrument benutzt werden können sollte, die körperliche Folter als solches aber selbstverständlich verboten ist.
Naja, hier ist wohl aber die Falsche Plattform um darüber zu diskutieren.