Das LG Hamburg hat mal wieder bewiesen, wie es zum Internet und seinen Communities steht:
heise online – Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren:
Die unstrittig rechtswidrige Äußerung hatte ein Unbekannter am 12. August 2007 um 3.37 Uhr als Kommentar unter einen Blog-Beitrag gesetzt, Niggemeier hatte sie selbst entdeckt und bereits um 11.06 Uhr desselben Tages entfernt. Dies genügte dem in der Äußerung angegriffenen Unternehmen Callactive allerdings nicht: Es erwirkte eine einstweilige Verfügung, die es Niggemeier untersagt, die Äußerung auch nur eine weitere Sekunde zu veröffentlichen.
Im Großen und Ganzen kann man die Urteile des LG Hamburg eigentlich wie folgt zusammenfassen: Jeder hat das recht auf freie Meinungsäußerung – solange er diese in einem schalldichten Raum ohne Anwesende äußert.