Datenschutz und Rechtsstaat Adé!

heise online – 14.12.08 – EU und USA einigen sich auf Prinzipien zum Datentransfer zur Terrorbekämpfung

Die EU und die USA haben sich nach Angaben des Department of Homeland Security (DHS) auf weitere Regeln (PDF-Datei) zum Austausch personenbezogener Daten ihrer jeweiligen Bürger im Kampf gegen den Terrorismus verständigt. Brüssel sichert damit Konzernen und Drittländern zu, dass diese bei einem Transfer entsprechender Informationen an Washington keine Klagen oder andere Strafmaßnahmen zu befürchten haben. Die USA gehen die gleiche Verpflichtung in die andere Richtung ein. Beide Seiten bestätigen unkonkret, dass sie in Fällen mit Konfliktpotenzial besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Einhaltung von Bürgerrechten gerecht werden wollen.

Straffreiheit für Konzerne bei Datenübermittlung, ob berechtigt oder unberechtigt. Aus der Definition Rechtsstaat:

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Die Gesetzesbindung der Verwaltung wird durch unabhängige Gerichte gesichert.

Tja, damit geht die EU wenigstens nicht als rechtsstaatliches Etwas durch.