Vorsicht in Dubai

Drogen in Dubai: Vier Jahre Haft für einen Krümel Haschisch:

Auch ihre Organisation habe Leute beraten, bei denen – genau wie bei Mo – mit dem bloßen Auge nicht sichtbare Mengen Drogen gefunden wurden. „Da fragt man sich dann, ob nicht jeder, der mal in Kontakt mit Drogen war, gefährdet ist“, sagt Hirji und berichtet von einem Fall, bei dem der Angeklagte mit dem Schuh in etwas getreten war, was die Polizei als eine winzige Menge Haschisch identifizierte. Angesichts solcher Fälle gebe es kaum eine Chance, sich davor zu schützen, in die Fänge der Dubaier Justiz zu geraten. „Touristen sollten sich informieren und sich bewusst sein, dass ihnen im Zweifelsfall auch die Botschaft kaum helfen kann.“

Da kann man nur raten: Wäsche gründlich waschen, wenn ihr vorher in ’ner alternativen Kneipe wart…

Auf der Insel

heise online – Tierschützer erstes Ziel des britischen Überwachungsgesetzes?:

Im Zuge der Terrorbekämpfung wurde in Großbritannien unter der Blair-Regierung das umstrittene RIPA-Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act) heftig diskutiert und teilweise verabschiedet. Der dritte und umstrittenste Teil trat erst im Oktober dieses Jahres in Kraft. Danach können Besitzer von Computern, die Daten auf ihrer Festplatte verschlüsselt haben, unter Strafandrohung zur Herausgabe der Schlüssel gezwungen werden. Beschränkt sein sollte RIPA allerdings auf schwere Verbrechen.

Treffen könnte es als erste allerdings nicht Terroristen, sondern Tierschutzaktivisten. Im Mai hatte die Polizei Computer von 30 Tierschützern beschlagnahmt. Sie haben nun Anfang November vom Staatsanwalt die Aufforderung erhalten, wie BBC berichtet, die Schlüssel nach dem RIPA-Gesetz herauszugeben. Zudem wurde ihnen nach Artikel 54 auferlegt, über den Vorgang schweigen zu müssen.

Mal als Beispiel, was passiert, wenn man Gesetze erlässt, die ja nur „mit den größten Hürden“ zur Anwendung kommen. Auch in Deutschland zeigen die Ermittlungen gegen einen Haufen von Brandstiftern mit möchtegern-terroristischem Anstrich, wie die deutsche Justiz mit der Terrorkeule hantiert.

Ei was ist denn heute los?

heise online – Schäuble: Informationsgesellschaft ist auch „Basis des Verbrechens“:

Erneut brachte Schäuble ferner seine Überzeugung zum Ausdruck, dass „nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht den neuen Formen der Bedrohung im Grunde nicht mehr ausreichend gerecht werden“. Beispielsweise entspreche die strikte Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und im Krieg den neuen Gefährdungen nicht mehr. Und auch die Einordnung von Terroristen in das System des humanitären Völkerrechts, das von der „Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten“ ausgeht, bereite Schwierigkeiten. Dem Gesetzgeber müsse insgesamt der notwendige Spielraum verbleiben, seine rechtstaatlichen Aufgaben und insbesondere die Gewährleistung von Sicherheit wahrzunehmen.

Ist heute irgendwo Pandoras Büchse feierlich geöffnet worden?
Spiegel

Wann beginnt das Rentenalter? Die Große Koalition hat es auf 67 Jahre angehoben, da spricht Bundesinnenminister Schäuble schon von einer längeren Lebensarbeitszeit. Mit der jetzigen Lösung sei man da noch nicht am Ende.

Da bin ich mal gespannt auf den 70-jährigen Müllmann.

So ein Tag…

heise online – Rücktritt Schäubles wegen rhetorischem Angriff auf Datenschützer gefordert:

Die bayerische Justizministerin Beate Merk räumte derweil ein, unter anderem mit der Vorratsdatenspeicherung und den von ihr geforderten heimlichen Online-Durchsuchungen die Verfassung „bis an die Grenze“ austesten zu wollen. „Wir müssen doch keinen Anstandsabstand einhalten, wie viele Gutmenschen meinen“, erklärte die CSU-Politikerin im Gespräch mit der Welt am Sonntag in Bezug auf den Grundrechtsschutz. „Für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, ist ein klarer Auftrag unserer Verfassung. Und den nehme ich ernst.“ Das „große Wehklagen“ über den Beschluss zur verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren kann Merk nicht verstehen, da die Bürger doch „freiwillig schon viel mehr Daten über Kundenkarten an private Unternehmen preisgeben“.

Heute scheint mal wieder Tag der Unglaublichkeiten zu sein. Frau Merk, hier mal eine Antwort:

 

  1. habe ich keine „Kundenkarten“ außer solche für berufliche Zwecke. Was mein Arbeitgeber als Profil hinterlässt, ist mir Schnuppe.
  2. würde mir Payback, selbst wenn ich eine solche hätte, nicht die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen, weil ich die verkehrte Kombination von Experimentierchemie und Musik-CDs gekauft habe.
  3. Werden Sie vermutlich die Lücke aus 2. auch bald schließen wollen und Kundenkartenanbieter zur Rasterfahndung heranziehen (übertrieben? Das hätte ich vor zwei Jahren auch zu ganz anderen Dingen gesagt. Mittlerweile sind sie eingetreten!).

Weiter unten in der gleichen Meldung:

Die immer wieder direkt oder indirekt angesprochene Nahles wehrt sich dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch vor allem gegen das Motto „Stasi 2.0“ von Überwachungsgegnern. „Die Vorratsdatenspeicherung mit Stasimethoden gleichzusetzen“ ist ihrem Empfinden nach „ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer der Staatssicherheit. Diese mussten um ihr Leben fürchten, wurden in Gefängnissen psychisch wie physisch gefoltert und leiden oft heute noch unter den Folgen. Das mit einem Gesetz, das auch auf Grundlage von EU Beschlüssen formuliert wurde, gleichzusetzen, ist unangebracht“.

Oh, Frau Nahles, da hat Ihr Koalitionspartner Herr Dr. Schäuble schon entsprechende Amtshilfegedanken!

Zum Thema „Gutmensch“:

Politische Machtfragen erhalten durch die Verwendung des Begriffes „Gutmensch“ eine moralisch polarisierende Form, die dazu geeignet ist, die Achtung vor dem politischen Gegner zu mindern und ihn zu diskreditieren. In der politischen Rhetorik gibt es Strategien, politische Fragen entweder auf der Sachebene oder auf einer moralischen Ebene zu verhandeln. Mit Fremdzuschreibungen des politischen Gegners durch Stigmatisierungen wie „pc“ oder „Gutmensch“ wird die Kommunikation moralisiert. Damit ist die Position des politischen Gegners diskreditiert, und er ist gezwungen, sich auf die eine oder andere Seite zu stellen, wenn er sein Ansehen nicht (weiter) verlieren will.

Nein, äh Jein, äh Ja…

FTD.de – Versicherungen – Nachrichten – Kreditkrise erreicht Versicherer:

Ein Milliardenschaden bei Swiss Re infolge der Kreditkrise hat die Aktienmärkte schockiert. Der weltgrößte Rückversicherer gab überraschend den Verlust von 1,2 Mrd. Schweizer Franken aus zwei Absicherungsgeschäften – sogenannten Credit Default Swaps (CDS) – für einen Kunden bekannt.

Am Montag wirkte sich besonders negativ auf die Stimmung der Anleger aus, dass Swiss Re bisher stets betont hatte, die Risiken aus dem CDS-Portfolio seien sehr klein. Die Aktie verlor 10,3 Prozent und riss sowohl in Europa als auch in den USA Kurse von Finanztiteln ins Minus.

Das lässt aus meiner Sicht zwei Schlüsse zu: Entweder, das Management der Swiss Re kennt sein Portfolio nicht, oder es hat gelogen. Beides nicht sehr vertrauenserweckende Tatsachen.

Nein, äh Jein, äh Ja…

FTD.de – Versicherungen – Nachrichten – Kreditkrise erreicht Versicherer:

Ein Milliardenschaden bei Swiss Re infolge der Kreditkrise hat die Aktienmärkte schockiert. Der weltgrößte Rückversicherer gab überraschend den Verlust von 1,2 Mrd. Schweizer Franken aus zwei Absicherungsgeschäften – sogenannten Credit Default Swaps (CDS) – für einen Kunden bekannt.

Am Montag wirkte sich besonders negativ auf die Stimmung der Anleger aus, dass Swiss Re bisher stets betont hatte, die Risiken aus dem CDS-Portfolio seien sehr klein. Die Aktie verlor 10,3 Prozent und riss sowohl in Europa als auch in den USA Kurse von Finanztiteln ins Minus.

Das lässt aus meiner Sicht zwei Schlüsse zu: Entweder, das Management der Swiss Re kennt sein Portfolio nicht, oder es hat gelogen. Beides nicht sehr vertrauenserweckende Tatsachen.

Justizias Amoklauf

heise online – „Amoklauf“-Song sorgt weiter für Unruhe:

Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Wohnräume des Anwalts der Punk-Band „Mono für alle!“ durchsuchen lassen. Die Gruppe hat die Aufmerksamkeit von Ermittlern und Staatsschützern aufgrund ihres Songs „Amoklauf“ auf sich gezogen und fühlt sich seitdem zu Unrecht beschattet. Dies teilte ein Mitglied der Band aus Gießen unter Verweis auf eine Erklärung des betroffenen Juristen gegenüber heise online mit. Zugleich wies der Musiker darauf hin, dass die Gruppe mit ihrem Anwalt nur verschlüsselt kommuniziert habe. Nicht nachvollziehbar ist derzeit, inwieweit auf dem Rechner des Rechtsexperten ausgetauschte Kommunikation auch im Klartext zum Zeitpunkt der Durchsuchung auf dem Rechner gespeichert war.

Dem Anwalt wird nach eigenen Angaben Begünstigung in einem Verfahren vorgeworfen. Ob für die Durchsuchung der Privaträume ein entsprechender Beschluss vorlag, sei bislang nicht bekannt. Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.

Angemerkt: es geht hier um ein Lied, das ausdrücklich als nicht jugendgefährdend oder Strafrelevant eingestuft worden ist, über welches lediglich die Empfehlung gegeben worden ist, es nicht vor 22h über den Äther zu schicken. Aber unter dem Druck der vermeindlichen Amokläufer von Köln (bei dem ein Schüler eh nix mehr geplant hatte, und der andere sich nach dem Verhör in den Tod stürzte schießt man offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen.

Vom Stolze simpler Gemüter

TP: Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?:

Während diese Halbwahrheiten und Machtlosigkeitsmanöver schon zu wahlweise Entsetzen, Frustration und Resignation führen, ist das Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Diwell dann nur noch ein zusätzliches Sahnehäubchen. Diwell, der unter Schily die umstrittene Dienstanweisung zur Onlinedurchsuchung unterzeichnete, gibt als Grund hierfür mittlerweile an, er habe ja nicht gewusst, dass es um Onlinedurchsuchungen ging, sondern sei davon ausgegangen, es ginge um die Beobachtung von abgeschotteten Internetforen.

Gesammelte Dokumentation des Grauens über zusammengebastelte Möchtegernrechtfertigungen der SPD-Ja-Sager zur VDS.

Vom Stolze simpler Gemüter

TP: Unwissend, verlogen, heuchlerisch – und stolz darauf?:

Während diese Halbwahrheiten und Machtlosigkeitsmanöver schon zu wahlweise Entsetzen, Frustration und Resignation führen, ist das Verhalten des ehemaligen Staatssekretärs Diwell dann nur noch ein zusätzliches Sahnehäubchen. Diwell, der unter Schily die umstrittene Dienstanweisung zur Onlinedurchsuchung unterzeichnete, gibt als Grund hierfür mittlerweile an, er habe ja nicht gewusst, dass es um Onlinedurchsuchungen ging, sondern sei davon ausgegangen, es ginge um die Beobachtung von abgeschotteten Internetforen.

Gesammelte Dokumentation des Grauens über zusammengebastelte Möchtegernrechtfertigungen der SPD-Ja-Sager zur VDS.

Das erinnert mich an…

TP: Die neue Geheimdienstpolizei:

Lindemanns Kollegin Christina Clemm, die zu dem Verteidigerteam der sieben mutmaßlichen „mg“-Mitglieder gehört, hält die Verwendung von Stasi-Akten zwar für „absolut unzulässig“ und „politisch brisant“. Erstaunt ist sie von dem Rückgriff auf die Archive aber nicht. Den bisherigen Erfahrungen nach benutzten die Ermittlungsbehörden „alles, was sie in die Hände bekommen“. Sie sei nur erstaunt darüber, dass die Verteidiger in den vorliegenden Fällen davon erfahren haben. Dies sei schließlich nicht selbstverständlich.

Als das Stasi-Unterlagengesetz im Dezember 1991 verabschiedet wurde, war von einer so weitreichenden Nutzung keine Rede. In Paragraph 19 wurde damals der Zugriff auf die Datenbestände des DDR-Inlandsgeheimdienstes „durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen“ geregelt. Ein weiterer Paragraph „23“ regelte die „Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“. Begründet wurde dieser Gesetzesabschnitt aber mit notwendigen Ermittlungen gegen ehemalige Geheimdienstmitarbeiter der DDR sowie Personen, gegen die nach internationalen Strafrechtsnormen vorgegangen werden müsse. In jedem Fall sollte der Rückgriff auf DDR-Geheimdienstmaterial die Ausnahme bleiben.

Das erinnert mich an das unten erwähnte Schreiben vom Herrn Thönnes, dass der Rückgriff auf Verbindungsdaten ja nur die Ausnahme bleiben soll…