Beihilfe zum Angriffskrieg

US-General zu BND-Einsatz im Irak: „Die Deutschen sind Helden“ – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Politik

Ich kann mich an das Foto einer „Roland“-Luftabwehr-Stellung auf einem Hügel erinnern. Wichtig waren auch Meldungen über die Lage der großen Ölgräben, die Saddam damals ausheben ließ. Einmal entzündet, hätten sie den Flugverkehr gefährdet, besonders aber unsere Helikopter. Es gab auch deutsche Berichte über ZU-23-Flugabwehrkanonen, die auf Hausdächer montiert waren. Das hatten wir vorher nie gesehen. Wir sind den beiden mutigen Deutschen, die während des Kriegs in Bagdad ausgeharrt haben und ihr Leben riskierten, tiefsten Dank schuldig. Mit ihrer Arbeit haben sie amerikanische Leben gerettet, daran gibt es für mich keine Zweifel.

Indizien dafür, dass das Wahlentscheidende „Nein“ zum Irakkrieg evtl. ein „Jein“ gewesen ist.

Datenschutz und Rechtsstaat Adé!

heise online – 14.12.08 – EU und USA einigen sich auf Prinzipien zum Datentransfer zur Terrorbekämpfung

Die EU und die USA haben sich nach Angaben des Department of Homeland Security (DHS) auf weitere Regeln (PDF-Datei) zum Austausch personenbezogener Daten ihrer jeweiligen Bürger im Kampf gegen den Terrorismus verständigt. Brüssel sichert damit Konzernen und Drittländern zu, dass diese bei einem Transfer entsprechender Informationen an Washington keine Klagen oder andere Strafmaßnahmen zu befürchten haben. Die USA gehen die gleiche Verpflichtung in die andere Richtung ein. Beide Seiten bestätigen unkonkret, dass sie in Fällen mit Konfliktpotenzial besonderen Anforderungen an den Datenschutz und die Einhaltung von Bürgerrechten gerecht werden wollen.

Straffreiheit für Konzerne bei Datenübermittlung, ob berechtigt oder unberechtigt. Aus der Definition Rechtsstaat:

Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalten an eine in ihren Grundzügen unabänderliche und im Ganzen auf Dauer angelegte objektive Wert- und Rechtsordnung gebunden ist. Die Gesetzesbindung der Verwaltung wird durch unabhängige Gerichte gesichert.

Tja, damit geht die EU wenigstens nicht als rechtsstaatliches Etwas durch.

Aua! Aua! AUA!

heise online – 15.12.08 – Niedersachsens Innenminister fordert Filterprogramme gegen Kinderpornos

Nach Meinung von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sollen Internet-Provider künftig ihre Kunden vertraglich dazu verpflichten, eine Filter-Software zu installieren, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten blockiert. Er werde die rund 75 Provider in Niedersachsen, die Endkunden versorgen, schriftlich dazu auffordern, die Filterpflicht in neue Verträge aufzunehmen und bestehende entsprechend zu ändern. Die Provider sollen dann erkennen können, ob die Filtersoftware beim Kunden aktiv ist, und diesem andernfalls den Zugang zum Internet verwehren.

Ich bin dafür, einen Unsinnfilter vor Politikermünder zu installieren, dann müsste ich mir diese Verbaldiarrhoe nicht immer wieder antun. Mal schauen, wo ich diese Software für BSD, Plan9, Mac OS X, Windows, <enter your geek operation system here> herbekomme!

Nicht für die Schule, nein für’s Leben lernen wir!

Auf dem Schulweg: „Schule ist für Kinder da“

Schule ist für Kinder da. Wir brauchen Schulen, die sich an den Kindern orientieren, nicht an irgendwelchen Ideologien oder Interessen der Erwachsenen. Zurzeit driften wir ab auf kurzfristige Bedürfnisse der Wirtschaft, an die wir die Schulen anpassen. Ich finde das grundfalsch. Man müsste aus jedem einzelnen Kind das Maximum herausholen – durch Freude am Lernen. Das wäre auch für die Gesellschaft und die Wirtschaft das Beste.

Nicht für die Schule, nein für’s Leben lernen wir!

Auf dem Schulweg: „Schule ist für Kinder da“

Schule ist für Kinder da. Wir brauchen Schulen, die sich an den Kindern orientieren, nicht an irgendwelchen Ideologien oder Interessen der Erwachsenen. Zurzeit driften wir ab auf kurzfristige Bedürfnisse der Wirtschaft, an die wir die Schulen anpassen. Ich finde das grundfalsch. Man müsste aus jedem einzelnen Kind das Maximum herausholen – durch Freude am Lernen. Das wäre auch für die Gesellschaft und die Wirtschaft das Beste.

Dein Freund und Helfer (USA)

TP: Weihnachtsbäumchen statt Hanfpflanzen

Um unsaubere Methoden aufzudecken, mieteten Coopers Mitarbeiter ein Haus in der texanischen Stadt Odessa an und installierten dort Lampen, die typischerweise zur Marihuanazucht verwendet werden. Allerdings beleuchtete das Team mit ihnen keine Hanfpflanzen, sondern kleine Topfbäumchen. Schon weniger als 24 Stunden nachdem die Falle aufgebaut wurde, kam die erwartete Hausdurchsuchung, die das KopBusters-Team mit in dem Gebäude installierten Kameras und Mikrofonen dokumentierte. Die Aufnahmen wurden an ein in der Nähe geparktes Wohnmobil gesendet.

Cooper vermutet, dass die Polizei so schnell in die Falle ging, weil sie zum Aufspüren von Hanfpflanzen in Häusern FLIR-Infrarotkameras einsetzt. Ein Vorgehen, das der Supreme Court verbot. Stoßen die Polizisten auf Muster, die sie für verdächtig erachten, können sie dieses illegal erworbene Material also nicht für einen Durchsuchungsbefehl verwerten. Aus seiner Erfahrung als Drogenpolizist wusste Cooper, dass in solchen Fällen gerne anonyme Informanten erfunden werden, welche sich angeblich im Haus befanden und Hanfpflanzen sahen.

„Schnüffelbudget“ erschöpft

heise online – 08.12.08 – BND soll „Online-Durchsuchungen“ bei Mitarbeitern durchgeführt haben

Eine effektive Art der Umgehung der technische Hürden bei der „Online-Durchsuchung“ ist die Verpflichtung zur Installation von Software und zum Aufbau besonderer Verbindungen. Bei völlig fremden Personen ist so etwas nicht ohne Weiteres möglich, wohl aber bei Arbeitnehmern. Das dachte sich möglicherweise auch der Bundesnachrichtendienst, der nach Informationen des Focus die Rechner von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität online durchsuchte – nicht etwa wegen vermuteter Verbindungen zu Verbrechern, sondern wegen Gerüchten über sexuelle Belästigung.

Da Wolfgang Schäuble ja nicht müde wird, zu beschwichtigen, dass „heimliche Onlinedurchsuchungen maximal 10x im Jahr ausgeführt werden“, ist für die nächsten fünf Jahren der Einsatz dieses Instrumentes, sollte es noch nachträglich legalisiert werden, nicht zu erwarten… oder!?

„Schnüffelbudget“ erschöpft

heise online – 08.12.08 – BND soll „Online-Durchsuchungen“ bei Mitarbeitern durchgeführt haben

Eine effektive Art der Umgehung der technische Hürden bei der „Online-Durchsuchung“ ist die Verpflichtung zur Installation von Software und zum Aufbau besonderer Verbindungen. Bei völlig fremden Personen ist so etwas nicht ohne Weiteres möglich, wohl aber bei Arbeitnehmern. Das dachte sich möglicherweise auch der Bundesnachrichtendienst, der nach Informationen des Focus die Rechner von 49 Mitarbeitern des Fachreferats zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität online durchsuchte – nicht etwa wegen vermuteter Verbindungen zu Verbrechern, sondern wegen Gerüchten über sexuelle Belästigung.

Da Wolfgang Schäuble ja nicht müde wird, zu beschwichtigen, dass „heimliche Onlinedurchsuchungen maximal 10x im Jahr ausgeführt werden“, ist für die nächsten fünf Jahren der Einsatz dieses Instrumentes, sollte es noch nachträglich legalisiert werden, nicht zu erwarten… oder!?

„The Simpsons“ Kinderpr0n

heise online – 08.12.08 – Australisches Gericht: Die Simpsons sind „Personen“

n dem Supreme-Court-Verfahren ging es um den Fall eines Mannes aus Sydney, dem der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wurde. Der Mann hatte nicht autorisierte Simpsons-Cartoons aus dem Internet geladen, die unter anderem Bart, Lisa and Maggie Simpson bei sexuellen Handlungen zeigten. Der Parramatta Local Court in Sydney verurteilte ihn deshalb im Februar 2008 zur Zahlung von insgesamt 3000 australischen Dollar (umgerechnet 1528 Euro) und verhängte ein zweijährige Bewährungsstrafe. Der Verurteilte legte daraufhin Berufung ein, die er damit begründete, dass sich die fiktiven Simpsons-Figuren „deutlich und beabsichtigt“ von menschlichen Vorbildern unterscheiden würden und deshalb keine Pornografie darstellten.

Der zuständige Richter am NSW Supreme Court, Michael Adams, folgte dieser Auffassung aber nicht, sondern lehnte den Berufungsantrag ab.

Also, Vorsicht.

del /S *hentai*.*

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